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Sicherheits-Merkblatt Anliefer

Sicherheitsmerkblatt für

FREMDFIRMEN, FRÄCHTER, LIEFERANTEN und deren Mitarbeiter bzw. Subunternehmer am Geländer der KULT34.

 

Weisungsrecht:

Zusätzlich zur Einhaltung aller Bestimmungen dieses Sicherheitsblattes ist speziellen Weisungen und Sicherheitsanordnungen des Betriebspersonals Folge zu leisten.

Hinweistafeln sind unbedingt zu beachten!

 

Ankunft, Abfahrt und Aufenthalt am Betriebsgelände:

Bei Beginn oder Wiederaufnahme einer Tätigkeit ist eine Anmeldung bzw. beim Verlassen des Firmengeländes eine Abmeldung beim Platzpersonal, im Büro oder bei der Betriebsleitung vorzunehmen. Die KULT34 legt größten Wert auf Sicherheit. Halten Sie sich daher nur dort auf, wo Sie auf Grund der mit ihrem Unternehmen abgeschlossenen Verträge Ihren Arbeitsplatz haben. Das Betreten anderer Betriebsbereiche ist im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit verboten. Sie setzen sich sonst Gefahren aus, die Ihnen unbekannt sind.

 

Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstung:

Das Tragen von Sicherheitsschuhen, Sicherheitshandschuhen und persönlichem

Gehörschutz in Lärmzonen ist Pflicht! Staubschutz wird empfohlen! Firmenfremde haben für die Sicherheitsausstattung selbst Sorge zu tragen.

 

Erste Hilfe, Notfall, Schadensfall:

Für die medizinische Erstversorgung nach einem Arbeitsunfall sind ausgebildete Ersthelfer bei zu ziehen. Im Notfall ist die Rettung unter der Telefonnummer 144 sowie die Betriebsleitung zu verständigen. Jeder Notfall oder sonstiger Schadensfall (Leckagen, Verschmutzungen etc.) ist der Betriebsleitung oder im Büro sofort zu melden.

 

Alkohol, Suchtgift:

Es ist verboten, sich durch Alkohol, Arzneimittel oder Suchtgifte in einen Zustand zu

versetzen, in dem Sie sich oder andere Personen gefährden.

 

Rauchen, offenes Feuer:

Im gesamten Hallenbereich gilt absolutes Rauchverbot. Das Hantieren mit offenem Feuer (außer bei notwendigen Heißarbeiten unter Berücksichtigung aller Vorsichtsmaßnahmen und erst nach Erlaubnis des Auftraggebers) ist auf dem gesamten Betriebsgelände untersagt.

 

Die Durchführung von Heißarbeiten ist genehmigungspflichtig! Vor Beginn feuergefährlicher Tätigkeiten (Schweißen, Trennscheibeneinsatz etc.) ist ausnahmslos die Betriebsleitung zu informieren (Bereitstellen von Feuerlöschern etc.). Es ist sicherzustellen, dass nach Beenden der Tätigkeit und Verlassen des Firmengeländes kein Brand ausbrechen kann.

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