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Sicherheits-Richtlinien

SICHERHEIT u. Übernahmerichtlinien

Materialspezifisch!                                                                     

 

 

Bei Anlieferung gelten folgende materialspezifische Sicherheitsmaßnahmen und Übernahmerichtlinien!

 

Alle Schrott- und Buntmetallsorten müssen frei sein von:

 

  1. Gefährlichen radioaktiven Material

  • Material, dessen Radioaktivität (ionisierende Strahlung) über dem in der Umgebung bestehenden Niveau liegt.

 

  • Radioaktivem Material in versiegelten Behältern, selbst wenn keine äußere Radioaktivität feststellbar ist, egal ob aufgrund der Schutzhülle oder aufgrund der Lage der versiegelten radioaktiven Quelle in der Schrottlieferung.

 

  1. Unter Druck stehenden, geschlossenen oder unzureichend geöffneten Behältern jeglichen Ursprungs, die Explosionen verursachen können (zB. Gasflaschen, Feuerlöscher usw.). Die Öffnung von Behältern wird als unzureichend angesehen, wenn sie nicht sichtbar ist oder wenn die Öffnung weniger als 15 cm groß in jeglicher Richtung ist.

 

  1. Gefährlichem Material, brennbar oder explosionsgefährdend (zB. Spraydosen, Lack- und Lösemitteldosen usw.), Feuerwaffen (ganz oder in Teilen), Munition, Schmutz oder verschmutztes Material welches Substanzen enthält oder abgibt, die die Gesundheit, die Umwelt oder das Stahlherstellungsverfahren gefährden können.

 

  1. Gefährlichem Material wie Mineralwolle (KMF), XPS, PU, PUR- oder anderen geschäumten Materialien sein.

 

 

Das Material muss sich im Eigentum des Kunden befinden. Sollte Material nicht von uns angenommen werden bzw. im Zuge der Anlieferung nachgewiesen werden, dass Material radioaktiv ist, so verbleibt das Material weiterhin im Eigentum des Kunden. Etwaige Entsorgungskosten bzw. sämtliche sonstige entstehende Schäden bzw. Kosten jedweder Art, gehen zu Lasten des Kunden!

 

Die KULT34 besitzt zusätzlich die Ermächtigung, bei Materialien welche sich nachträglich als radioaktiv erweisen, sämtliche daraus resultieren Schäden oder Kosten an den Kunden zu verrechnen und der Kunde garantiert, dass er diese Kosten auch übernehmen wird. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Kunde Materialien auch wieder abholen kann, sofern dies gesetzlich gestattet ist. Etwaige daraus resultierend Kosten hat der Kunde zu tragen.

 

 

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

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