I. Geltungsbereich
a.) Der Geltungsbereich dieser AGB umfasst alle Angebote, Rechtsgeschäfte und sonstigen Leistungen der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH. Sie gelten insbesondere auch für alle Aufträge, die nicht unter Anwendung unserer Bestell- oder Auftragsformulare zustande gekommen sind.
b.) Nebenabreden, Ergänzungen oder Abänderungen zu diesen AGB bedürfen der Schriftform. Bei Widersprüchen in den Vertragsgrundlagen gilt nachstehende Reihenfolge: (1.) Sondervereinbarungen, soweit diese von uns schriftlich bestätigt sind;
(2.) die gegenständlichen AGB; (3.) gesetzliche Regelungen.
c.) Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese verpflichten die KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH auch dann nicht, wenn bereits bisher Vertragsabschlüsse auf Basis der AGB des Vertragspartners erfolgt sind, wenn wir ihnen bei Vertragsabschluss nicht nochmals widersprechen oder wenn in den AGB des Vertragspartners deren Gültigkeit als ausdrückliche Bedingung genannt ist. Auch Vertragserfüllungs-handlungen der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH gelten nicht als Zustimmung zu den AGB des Vertragspartners.
d.) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein bzw. werden, betrifft dies die Geltung der übrigen Regelungen nicht. In einem solchen Fall ist die unwirksame Regelung durch eine zulässige Regelung zu ersetzen, die wirksam ist und die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
II. Zustandekommen des Vertrages
a.) Soweit keine gegenteilige schriftliche Vereinbarung getroffen wird, sind die Angebote der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH freibleibend, unverbindlich und ohne Bindungswirkung; sie erfolgen unter dem Vorbehalt von Druckfehlern und sonstigen Irrtümern.
b.) Werden Angebote an uns gerichtet, so ist der Anbietende daran mind. zehn Tage ab Zugang des Angebotes gebunden.
c.) Mehrere Vertragspartner eines Auftrages gelten mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung als Gesamtschuldner.
III. Kündigungsfristen
Ab Auftragserteilung gilt eine Mindestbindungsfrist von 6 Monaten. Sollte während dieser Zeit der Auftrag storniert werden, so wird als Aufwandsabgeltung eine Pauschale von € 400,00 zzgl. 20 % MwSt. in Rechnung gestellt. Nach diesem Zeitraum, kann das bestehende Auftragsverhältnis schriftlich jeweils zum 30.06. oder 31.12. des jeweiligen Jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten aufgelöst werden.
IV. Kostenvoranschläge • Auftragsänderungen • Zusatzaufträge
a.)Kostenvoranschläge werden von der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH nach bestem Fachwissen erstellt,
wir leisten jedoch keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit.
b.) Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge kann die KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH ohne weitere Voraussetzungen zu angemessenen Preisen in Rechnung stellen.
V. Preise
a.) Sämtliche von der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH genannten oder mit uns für unsere Leistungen vereinbarten Preise bzw. Vergütungen entsprechen der jeweils aktuellen Kalkulationssituation. Sollten in Angeboten bzw. Preisbestätigungen der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH für die Schrottqualitäten E1 und E3 nicht dezitiert Fixpreise über einen genau definierten Zeitraum angeführt sein, gilt ausnahmslos die monatliche Schrottpreisanpassung gemäß dem aktuell gültigen WKO-Index. Buntmetalle verstehen sich generell als Tagespreise. Sofern einzelne Positionen (wie Steuern, Gebühren und Abgaben) nicht gesondert angeboten bzw. ausgewiesen werden, verstehen sich die Preise inklusive aller im Zeitpunkt der Bekanntgabe oder des Vertragsschlusses existierenden Steuern, Gebühren und Abgaben, wie zum Beispiel Altlastenbeitrag, Standortabgabe, Road-Pricing, etc. Sofern die Umsatzsteuer nicht separat ausgewiesen ist, verstehen sich sämtliche Preise exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Schrott- und Buntmetallfraktionen keine Umsatzsteuer.
b.) Die KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH ist nach Maßgabe folgender Regelungen grundsätzlich berechtigt, die vereinbarten Preise bei von uns nicht beeinflussbaren Änderungen der ihrer Kalkulation zugrunde liegenden Kostengrundlagen im Umfang dieser Änderungen anzuheben. Dies gilt insbesondere bei Änderung von Lohnkosten aufgrund Kollektivvertrags-änderungen oder aufgrund innerbetrieblicher Vereinbarungen, bei Änderung von anderen mit der Leistungserbringung in Zusammenhang stehenden Kosten (wie z.B. für Materialien, Rohstoffe, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung, etc.) und bei Änderung von Gebühren, Steuern und Abgaben (wie z.B. Altlastenbeitrag, Standortabgabe, Road-Pricing, etc.). Sollten sich nach der Auftragserteilung derartige Kostenerhöhungen im Ausmaß von bis zu 5 % des veranschlagten Gesamtpreises bzw. der veranschlagten Vergütung ergeben, ist eine Verständigung des Vertragspartners nicht erforderlich. Die KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH ist in einem solchen Fall berechtigt, diese Mehrkosten dem Vertragspartner ohne weitere Voraussetzungen in Rechnung zu stellen. Im Fall von Kostenerhöhungen von über 5 % des veranschlagten Gesamtpreises haben wir den Vertragspartner unverzüglich auf diesen Umstand hinzuweisen. Geht uns innerhalb von zehn Tagen ab Verständigung des Vertragspartners über derartige Kostenerhöhungen ein Schreiben des Vertragspartners zu, in dem sich der Vertragspartner mit der ihm bekannt gegebenen Kostenerhöhung bzw. Vergütungssenkung nicht einverstanden erklärt, ist die KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH berechtigt, durch einseitige Erklärung vom Vertrag zurück-zutreten. Der Vertragspartner ist in diesem Fall verpflichtet, die tatsächlich entstandenen Aufwendungen der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH zur Gänze zu ersetzen. Geht uns innerhalb von zehn Tagen ab Verständigung des Vertragspartners über die Kostenerhöhung kein Schreiben des Vertragspartners zu, in dem sich der Vertragspartner mit der ihm bekannt gegebenen Kostenerhöhung bzw. Vergütungssenkung ausdrücklich nicht einverstanden erklärt, gelten die dem Vertragspartner bekannt gegebenen Kostenerhöhungen bzw. Vergütungssenkungen als genehmigt und akzeptiert.
VI. Rechnungsversand und Zahlung
a.) Der Rechnungsversand erfolgt unter Bezugnahme auf die EU-Richtlinie MwSt-RL 2010/45/EU im PDF-Format per E-Mail.
Mit Ihrer Bestätigung dieses Angebotes bzw. Ihrer Beauftragung einzelner oder aller Positionen dieses Angebotes, stimmen Sie dieser Form der Rechnungslegung ausdrücklich zu.
b.) Soweit keine gegenteilige schriftliche Vereinbarung getroffen wird, sind Rechnungen der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
c.) Ein Skontoabzug ist nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig. Wenn der Vertragspartner bei vereinbarter Teilzahlung auch nur eine Teilzahlung innerhalb der für einen Skontoabzug vereinbarten Frist nicht erbringt, verliert er seinen Skontoabzug nicht nur hinsichtlich der jeweiligen Teilzahlung, sondern auch hinsichtlich aller bereits geleisteten und noch später zu leistenden Zahlungen. Allfällige dem Vertragspartner gewährte Rabatte stehen unter der aufschiebenden
Bedingung der fristgerechten und vollständigen Zahlung.
d.) Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder an der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners, ist die KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH unabhängig von einem Verschulden des Vertragspartners nach eigenem Ermessen
dazu berechtigt, Lieferungen bzw. Leistungen bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung zurückzubehalten, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder - auch abweichend von den individuell vereinbarten Zahlungs-bedingungen - Vorauskassa, Barzahlung, Nachnahme oder eine andere geeignete teilweise oder vollständige Sicherheitsleistung zu verlangen. Weigert sich der Vertragspartner, dem Verlangen nach Sicherheitsleistung zu entsprechen, steht es der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH ebenfalls frei, ohne weitere Voraussetzungen unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragspartner, dem aus dem Rücktritt der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH keine wie immer gearteten Ersatzansprüche zustehen, ist in diesem Falle verpflichtet, die tatsächlich der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH entstandenen Aufwendungen zur Gänze zu ersetzen.
e.) Bei (auch unverschuldetem) Zahlungsverzug des Vertragspartners ist die KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH berechtigt, jedenfalls 1,2 % Verzugszinsen pro Monat ab Fälligkeit zu verrechnen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz höherer Zinsen, bleiben hiervon unberührt. Der Vertragspartner ist bei jedem Zahlungsverzug weiters dazu verpflichtet, der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH alle im Zusammenhang mit der Einbringlichmachung offener Rechnungsbeträge entstehenden Kosten (wie insbesondere Mahn-, Inkasso-, Erhebungs-, Auskunfts- und Anwaltskosten) zu ersetzen; Der Vertragspartner verpflichtet sich speziell dazu, die tarifmäßigen (Rechtsanwalttarifgesetz, BGBl. 1969/189 in der jeweils geltenden Fassung) bzw. die angemessenen (Allgemeine Honorar-Kriterien für Rechtsanwälte, AHK 2005 in der jeweils geltenden Fassung) Kosten eines von uns zum Inkasso eingeschalteten Rechtsanwaltes sowie die Vergütungen eines von der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH eingeschalteten Inkassoinstituts zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen (BGBl. 1996/141 in der jeweils geltenden Fassung) ergeben. Sofern die KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH vorgeschaltet oder allein ein Mahnwesen betreibt, verpflichtet sich der Vertragspartner pro erfolgter Mahnung einen Betrag in der Höhe von € 2,20 bis zu € 15,00 zu bezahlen.
f.) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung zur Gänze, sondern nur hinsichtlich eines angemessenen Teiles zurückzubehalten. Bietet die KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH dem Vertragspartner eine angemessene Sicherstellung an, so entfällt auch dieses Recht zur teilweisen Zurückbehaltung bzw. Zahlungsverweigerung.
g.) Eine Aufrechnung durch den Vertragspartner mit Gegenansprüchen, welcher Art immer, ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenansprüche sind rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder wurden von der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt.
h.) Sollte die KULT34 mit der Abholung von gefährlichen Abfälle beauftragt werden bzw. sollten gefährliche Abfälle bei einer eventuell erforderlichen Nachsortierung anfallen, so wird diese Entsorgungsleistung durch die Energie AG Oberösterreich Umwelt Service GmbH, Niederlassung Kärnten, Fürnitz durchgeführt und auch direkt an den Endkunden verrechnet. Diese Vorgangsweise wird vom Endkunden in diesem Ablauf bzw. dieser Form akzeptiert.
i.) Gegen die KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH gerichtete Forderungen dürfen vom Vertragspartner ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte abgetreten werden. Dieses Abtretungsverbot gilt nicht für Geldforderungen zwischen Unternehmern aus unternehmerischen Geschäften.
j.) Kaufpreise sind 30 Tage ab Rechnungslegung fällig. Bei der Bezahlung innerhalb von 14 Tagen ist die KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH zu einem 3%-igen Skontoabzug berechtigt.
VII. Gewährleistung - Schadenersatz
a.) Der Vertragspartner ist zur sofortigen Überprüfung der von der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH erbrachten Leistungen verpflichtet und hat der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH etwaige Mängel innerhalb von drei Tagen ab Leistungserbringung schriftlich unter genauer Spezifikation des Mangels mitzuteilen, andernfalls erlöschen sämtliche Gewähr-leistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche des Vertragspartners.
b.) Die KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH ist in jedem Fall berechtigt, etwaige Mängel nach unserer Wahl durch Verbesserung oder Austausch binnen angemessener Frist zu beheben. Ein Anspruch auf Preisminderung ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Im Falle einer Mängelbehebung durch die KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH tritt keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist ein.
c.) Behebt der Vertragspartner innerhalb der Gewährleistungsfrist einen Mangel selbst, hat die KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH für die dadurch entstandenen Kosten nur dann aufzukommen, wenn die KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH dieser Verbesserung durch den Vertragspartner zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
d.) Die KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH haftet nicht für Schäden, die aufgrund gebrauchsbedingter Abnützung, unrichtiger Benützung oder außerhalb der normalen Betriebsbedingungen liegender Umstände entstehen.
e.) Für allfällige Fristverzögerungen bei der Auftragsdurchführung oder verspätete Abholungen übernimmt die KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH keinerlei Haftung. Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, in diesem Zusammenhang keinerlei Ersatzansprüche, egal welcher Art und welchen Rechtsgrundes, geltend zu machen.
f.) Die Inanspruchnahme der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH aus dem Titel des Schadenersatzes ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Vertragspartner zu beweisen. Ersatzansprüche verjähren jedenfalls nach Ablauf eines Jahres nach Erbringung der Leistung oder Lieferung der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH.
g.) Allfällige Regressforderungen, die der Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel der Produkthaftung gegen die KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in Sphäre der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
h.) Die Anwendung des § 924 ABGB und des § 933b ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
VIII. Anzuwendendes Recht - Gerichtsstand
a.) Auf sämtliche zwischen der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH und deren Vertragspartnern abgeschlossene, insbesondere diesen AGB unterliegende Rechtsgeschäfte ist ausschließlich österreichisches materielles Recht (unter Ausschluss dessen Verweisungen auf ausländisches Recht und unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes) anzuwenden.
b.) Als Gerichtsstand für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit dem Rechtsgeschäft resultierende Streitigkeiten zwischen der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH und unseren Vertragspartnern wird die Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes in Villach vereinbart. Die KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH behält sich jedoch ausdrücklich vor, den Vertragspartner an jedem anderen Gerichtsstand, insbesondere am Sitz des Vertragspartners, zu klagen.
IX. Besondere Bestimmungen für die Anlieferung bzw. Abholung sowie für die Qualitäts- und Übernahmekriterien für sämtliche Wertstoffe und Abfälle
a.) Die Leistungsscheine der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH dienen zur Dokumentation einzelner Positionen der jeweils erbrachten Leistung, insbesondere betreffend Zeitpunkt und Ort der Abholung, Anzahl der getauschten Container, Verwiegung, etc. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jeweiliger Leistungsschein der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH lediglich einen Teil der erbrachten Leistungen beinhaltet; die darin nicht enthaltenen Leistungspositionen werden gesondert dokumentiert bzw. verrechnet. Die in den Leistungsscheinen enthaltenen Informationen und Daten über die von der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH erbrachten Leistungen werden grundsätzlich als Leistungsdetails in unseren jeweiligen Einkaufsgutschriften bzw. Rechnungen aufgenommen. Über Wunsch des Vertragspartners wird der entsprechende Leistungsschein einer Abholung dem Vertragspartner nach Möglichkeit bereits vor Fakturierung per E-Mail, allenfalls auch per Telefax oder postalisch, zeitnahe zur Erbringung unserer Leistung übermittelt. Gegebenenfalls wird der Leistungsschein persönlich überreicht. E-Mail Sendebestätigungen der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH gelten ebenso als Nachweis der Zusendung wie die Fax-Bestätigungen. Der Vertragspartner hat auf die Übermittlung des Leistungsscheines vor Rechnungs- bzw. Einkaufsgutschriftslegung allerdings keinen Anspruch. Sofern der Vertragspartner ab Zugang (bzw. Entgegennahme) des Leistungsscheins innerhalb einer Frist von 14 Tagen, einlangend bei der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH, keinen Einwand (Widerspruch, Reklamation, etc.) erhebt, gilt der Inhalt des Leistungsscheins (bzw. die darin enthaltenen Angaben) als vom Vertragspartner bestätigt und akzeptiert und wird der entsprechende Leistungsschein der Fakturierung zugrunde gelegt. Allfällige spätere Einwände des Vertragspartners zu einem ihm vor Rechnungslegung übermittelten Leistungsschein werden nicht berücksichtigt. Für den Zeitpunkt des Zugangs (bzw. der Entgegennahme) des Leistungsscheins bei ihm ist der Vertragspartner beweispflichtig. Jeder Einwand des Vertragspartners hat so zu erfolgen, dass er einem bestimmten Leistungsschein zugeordnet werden kann, widrigenfalls die Reklamation als nicht erfolgt gilt. Aus dem Umstand, dass eine Leistungsposition nicht in einem Leistungsschein enthalten ist, kann der Vertragspartner - unabhängig davon, ob er gegen einen Leistungsschein Widerspruch erhoben hat oder nicht - keine Ansprüche ableiten, insbesondere keinen Verzicht der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH.
b.) Für den Fall, dass vor Fakturierung keine Übermittlung von Leistungsscheinen erfolgen sollte, werden diese über Verlangen der Rechnung beigelegt oder sonst nachgereicht.
c.) Händisch ausgefüllte so bezeichnete „Lieferscheine“ sind Leistungsscheine im oben angesprochenen Sinn. Für diese „Lieferscheine“ gelten die Bestimmungen dieses Punktes VIII. der AGB entsprechend.
d.) Die KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH ist nur zur Übernahme jener Wertstoffe und Abfälle verpflichtet, die
zum jeweiligen Anlieferungs- bzw. Abholungszeitpunkt den Qualitäts- und Übernahmekriterien laut Angebot bzw. Vertrag entsprechen. Gefährliche Abfälle, sowie Abfälle die strahlende Komponenten beinhalten, nimmt die KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH nicht an (siehe auch Punkt m.).
e.) Der Verkäufer haftet dafür, dass gelieferte Schrottmengen völlig frei von Sprengkörpern, explosionsverdächtigen Gegen-ständen sowie geschlossenen Hohlkörpern sind. Die Hohlkörper müssen so geöffnet sein, dass sich unabhängig der Lage keine Flüssigkeiten darin sammeln können. Die Anlieferung von entschärften Explosionskörpern ist strikt untersagt. Gelieferte Schrottmengen müssen frei von kontaminiertem Material sein und dürfen keine Radioaktivität aufweisen. Sollte wider Erwarten derartiges Material mitverladen werden, geht das Material zu Ihren Lasten retour. Sie haben dafür zu sorgen, dass Ihre Verladestellen bzw. Vorlieferanten entsprechend informiert sind und demgemäß handeln. Für den Fall, dass sich in der gelieferten Schrottmenge Sprengkörper bzw. geschlossene Hohlkörper befinden, gilt wie folgt vereinbart: Der Lieferant /Verkäufer hat auf Anweisung der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH unverzüglich und sofort auf seine eigenen Kosten für den Abtransport zu sorgen. Unabhängig davon und weiteren Ansprüchen ist vom Lieferant/Verkäufer eine Aufwands-pönale von € 500,-- zu bezahlen (siehe auch Punkt m.).
f.) Für die Bestimmung der Menge des übernommenen bzw. angelieferten Materials ist die Wiegung durch die Annahmestelle (Eingangskontrolle) der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH oder durch einen externen Verwerter maßgebend. Für Gewichtsangaben über Mengen oder Teilmengen, die der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH vom Vertragspartner oder ihm zurechenbaren Dritten bekannt gegeben werden, übernimmt die KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH keine Haftung und sind derartige Angaben nicht verbindlich.
Die Verwiegedetails sind auf der Einkaufsgutschrift bzw. Rechnung der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH angeführt; Wiegescheine werden dem Vertragspartner nur über gesonderte Anforderung übermittelt. Auf jeden Fall werden Übernahmegewichte nur dann anerkannt, wenn diese auf einer amtlich anerkannten Waage durch Voll- und Leerverwiegung ermittelt wurden. Ein Über- oder Unterschreiten der vereinbarten Liefermengen ist nur um 5% zulässig. Es besteht kein Anspruch auf Rücklieferung oder Zurverfügungstellung von überlieferten Mengen. Mehrfrachtkosten die aus Unterlieferungen entstehen, trägt der Verkäufer.
g.) Die Qualifikation, Bezeichnung oder Deklaration des übernommenen Materials auf dem Leistungsschein erfolgt grundsätzlich nach den Angaben des Vertragspartners oder nach den Qualitäts- und Übernahmekriterien laut Angebot bzw. Vertrag. Eine diesbezügliche Vorabprüfung des übernommenen Materials kann insbesondere bei Abholung des übernommenen Materials durch uns nicht vorgenommen werden. Aus den diesbezüglichen Angaben des Leistungsscheins kann der Vertrags-partner daher keine Ansprüche ableiten. Insbesondere bedeutet die Qualifikation, Bezeichnung oder Deklaration des übernommenen Materials auf dem Leistungsschein kein Anerkenntnis bzw. keine Bestätigung (Willenserklärung oder Wissenserklärung) unsererseits, dass das übernommene Material diesen Angaben oder den Qualitäts- und Übernahmekriterien laut Angebot bzw. Vertrag entspricht.
h.) Der Vertragspartner haftet für alle Schäden und zusätzlichen Kosten, die der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft
GmbH oder Dritten aus jeder wo und in welcher Form immer enthaltenen mangelhaften oder falschen oder aus sonstigen unvollständigen oder unrichtigen Angaben entstehen. Der Vertragspartner haftet in diesem Sinn insbesondere auch für Schäden, die bei der Anlieferung infolge der Verwendung ungeeigneter oder mangelhafter Behälter entstehen, sowie für Schäden, die aus fehlenden Hinweisen auf den Gehalt von schädlichen Substanzen o. ä. resultieren.
i.) Es steht der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH frei, das zu übernehmende Material unter Vorbehalt zu übernehmen und es untersuchen zu lassen. Unsere Preisgruppeneinstufung aufgrund übermittelter Muster und Proben
vom Vertragspartner oder dessen Kunden ist unverbindlich. Vorgelegte Analysen bedürfen unserer Anerkennung. Für den Fall, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen uns und dem Vertragspartner über die Spezifikation des angelieferten Materials bestehen, ist das Ergebnis der von uns oder in unserem Auftrag durchgeführten Analyse hinsichtlich der Spezifikation verbindlich. Sollte sich im Zuge dieser Überprüfung oder sonst herausstellen, dass keine vereinbarten Abfälle bzw. Wertstoffe angeliefert wurden oder zugesagte oder aufgrund von Rechtsnormen geltende Werte (Grenzwerte) nicht eingehalten sind, so ist der Vertragspartner nach Wahl der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH verpflichtet, entweder das angelieferte Material zur Gänze oder zum Teil zurückzunehmen, wobei dadurch entstandene Kosten der Vertragspartner trägt, oder die jeweiligen Entsorgungspreise laut separatem schriftlichem Angebot bzw. mangels eines solchen in angemessener Höhe zu tragen, die sich für die tatsächliche Spezifikation dieses Materials ergeben. Allfällige Kosten, die mit der Durchführung von Analysen verbunden sind, hat der Vertragspartner darüber hinaus in angemessener Höhe jedenfalls zu tragen. Über diese vom Vertragspartner zu übernehmenden Aufwendungen bzw. Kosten hinausgehender Ersatzansprüche unsererseits, egal welcher Art, bleiben unberührt. Im Falle der Ablehnung einer Annahme von Abfällen oder Wertstoffen stehen dem Vertragspartner oder Transporteur gegenüber der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH keine wie immer gearteten Ansprüche zu.
j.) Die Übernahme des vom Vertragspartner angelieferten Materials erfolgt frei Betriebsstätte der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH oder einem definierten Partnerbetrieb zu den jeweils bekannt gegebenen Betriebszeiten. Die KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH behält sich eine betriebsauslastungs-, saison- oder witterungsbedingte Änderung der Betriebszeiten vor, die jeweiligen Betriebszeiten werden an den Vertragspartner bekannt gegeben. Die Anlieferung hat entsprechend den von der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH erteilten Anweisungen zu erfolgen. Die Übernahme des vom Vertragspartner angelieferten Materials durch Abladung erfolgt vorbehaltlich der oben angeführten
Spezifikation, wobei der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH das Recht zusteht, im Fall der nicht fristgerechten Zahlung vom Vertragspartner die Rücknahme des angelieferten Materials zu verlangen. Für Schäden, die bei der Anlieferung infolge Verwendung ungeeigneter oder mangelhafter Behälter entstehen, haftet der Vertragspartner.
Die KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH behält sich ohne Rechtspflicht vor, undichte oder ungeeignete Verpackungen gegen geeignete Verpackungen auszutauschen; die daraus entstehenden Kosten insbesondere für
Regiezeiten, Neuverpackungen und die gesetzeskonforme Beseitigung der ungeeigneten Verpackungen gehen zu Lasten
des Vertragspartners und werden diesem gesondert in Rechnung gestellt.
k.) Bei Schrott- und Buntmetallen erfolgt die Qualitätsabnahme durch die KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH bei Entgegennahme am Betriebsgelände in Fürnitz bzw. bei Streckengeschäften vom Endabnehmer. Der Lieferant anerkennt ausdrücklich, dass der Übernehmer berechtigt ist, für Verunreinigungen der Anlieferung (durch Verschmutzungen, Fremdstoffe, Wasser, Schnee, Eis, Holz, Müll udgl.) pauschale Gewichtsabzüge geltend zu machen.
l.) Das übernommene Material geht in das Eigentum der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH über, sofern wir nicht binnen 14 Tagen nach unserer Eingangsprüfung erklären, dass wir den Übergang des Eigentums auf uns nicht akzeptieren, insbesondere, weil es sich tatsächlich um Abfälle bzw. Wertstoffe handelt, die den vereinbarten Qualitäts- und Übernahme-kriterien nicht entsprechen. Diesfalls bleibt der Vertragspartner Eigentümer des übernommenen Materials.
m.) Alle Schrottsorten bzw. Anlieferungen müssen frei sein von Gefährlichen radioaktiven Material, Material, dessen Radioaktivität (ionisierende) Strahlung über dem in der Umgebung bestehenden Niveau liegt. Radioaktivem Material in versiegelten Behältern, selbst wenn keine äußere Radioaktivität feststellbar ist, egal ob aufgrund der Schutzhülle oder aufgrund der Lage der versiegelten radioaktiven Quelle in der Anlieferung. Sollten entsprechende Strahlungsquellen entdeckt werden,
so wird von der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH der behördlich vorgegebene Ablauf aktiviert. Jedwede der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH, den Mitarbeitern der KULT34, der Umwelt oder Dritten dadurch entstehende Kosten, Folgekosten, Schäden aller Art oder Haftungen trägt der Anlieferer.
Alle Schrottsorten bzw. Anlieferungen müssen frei sein, von unter Druck stehenden, geschlossenen oder unzureichend geöffneten Behältern jeglichen Ursprungs (zB. Feuerlöscher, Gasflaschen dgl.), die Explosionen verursachen können. Die Öffnung von Behältern wird als unzureichend angesehen, wenn sie nicht sichtbar sind oder wenn die Öffnung weniger als 10 cm groß jeglicher Richtung ist. Sollten entsprechende Materialien entdeckt werden, so wird das Material von der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH zurückgewiesen. Sollten solche Materialien entdeckt werden und Gefahrenfälle oder Unfälle auftreten, so trägt der Anlieferer jedwede der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH, den Mitarbeitern der KULT34, der Umwelt oder Dritten dadurch entstehende Kosten, Folgekosten, Schäden aller Art oder Haftungen.
Alle Schrottsorten bzw. Anlieferungen müssen frei sein, von brennbaren oder explosionsgefährdenden Materialien, Feuerwaffen (ganz oder in Teilen), Munition, Schmutz oder verschmutztes Material welches Substanzen enthält oder abgibt, die die Gesundheit, die Umwelt oder das Stahlherstellungsverfahren gefährden können. Sollten während der Entladung bzw. während der Eingangskontrolle Gefahrenfälle oder Unfälle auftreten, so trägt der Anlieferer jedwede der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH, den Mitarbeitern der KULT34, der Umwelt oder Dritten dadurch entstehende Kosten, Folgekosten, Schäden aller Art oder Haftungen.
n.) Eine Abholung erfolgt nach ausdrücklicher Vereinbarung. Diesfalls steht es der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH, diese Abholung selbst durchzuführen oder einen Dritten damit zu beauftragen. Die Wertstoffe bzw. Abfälle müssen ordnungsgemäß gelagert, in entsprechenden Behältern, erforderlichenfalls verschlossen, zur Abholung bereitgehalten werden und leicht zugänglich sein. Kann eine vereinbarte Abholung ohne unser Verschulden nicht durchgeführt werden, ist der Vertragspartner jedenfalls zum Ersatz der uns dadurch entstandenen Kosten verpflichtet.
o.) Die KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH übernimmt keine Haftung für die Reinheit und/oder die Dichtheit von beigestellten Behältern und Containern. Sollten von der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH beigestellte Behälter bzw. Container vom Vertragspartner oder von diesem zurechenbaren Personen unsachgemäß verwendet werden, haftet der Vertragspartner für alle uns oder Dritten dadurch entstandenen Schäden. Sofern der Vertragspartner oder ihm zurechenbare Personen Schäden an den Behältern bzw. Containern verursachen, ist die KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH berechtigt, die Kosten der Reparatur oder Neuanschaffung der Behälter (Container) dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen. Die zur Verfügung gestellten Behälter (Container) bleiben im Eigentum der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH und dürfen - sofern schriftlich nicht anders vereinbart - ausschließlich für Wertstoffe und Abfälle verwendet werden, welche auch zur Verwertung und/oder Behandlung an die KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH übergeben werden.
X. Kehrmaschinenleistungen
a.) Road-Pricing (derzeit 16,5 Cent/Kilometer - 2 Achs-Fahrzeug) ist nicht Skontofähig und wird nach tatsächlichen Aufwand 1:1 ohne Verwaltungsaufschlag gemäß Go-Maut Mautkalkulator weiterverrechnet! Sollte ein Einzelauszug der Go-Box zur Abrechnung beigelegt werden müssen, werden etwaig daraus entstehenden ASFINAG-Kosten ebenfalls 1:1 in Rechnung gestellt.
b.) Wenn die Außentemperaturen bei 0 bis +2 °C liegen, wird ein Zuschlag von 20 % pro Einsatzstunde verrechnet. Bei tieferen Minustemperaturen sind keine Einsätze möglich!
c.) Sollten sich im Zuge der vom Auftraggeber angewiesenen Nasskehr- bzw. Nassreinigungsarbeiten Eisflächen bzw. andere rutschende Bereiche bilden, übernimmt der Auftraggeber jedwede Haftungen aus Forderungen welche durch Unfälle daraus entstehen könnten.
d.) Die v.a. Preise verstehen sich während der Kernarbeitszeit von Mo - Fr von 6:00 bis 18:00, außerhalb dieser Zeiten wird ein Aufschlag von mind. € 15,00 pro Einsatzstunde in Rechnung gestellt. Bei Einsätzen an Wochenenden bzw. an Feiertagen wird ein Aufschlag von mind. € 28,00 pro Einsatzstunde in Rechnung gestellt.
e.) Bei schriftlich fixierter Beauftragung länger als an fünf durchgehenden Arbeitstagen, werden die KULT34-Kehrmaschinen nur für diese Beauftragung freigehalten. Sollte es zu Verschiebungen kommen, ist die KULT34 berechtigt, pro ausgefallenen Arbeitstag eine Ausfalls-Pönalzahlung von € 750,-- zzgl. MwSt. in Rechnung zu stellen. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Einstellung der durchgehenden Beauftragung durch Starkregen, Schneefall oder Temperaturen unter Null °C.
XI. Ergänzend für die Tankstelle
(Da der Betrieb der KULT34-Tankstelle an die Firma F Leitner Mineralöle GmbH, Kärntnerstraße 4, 8020 Graz ausgelagert wurde und die Kunden ebenfalls an die Firma F Leitner übergeben wurden, gelten die nachstehend angeführten AGB’s des Punktes XI., nur für jene Positionen, welche nicht durch die allgemeinen AGB’s der Firma F Leitner abgedeckt sind bzw. sind
als ergänzend zu diesen zu betrachten).
a.) Gegenstand der Bedingungen, Vertragsabschluss
a.1) Folgende Bestimmungen regeln den Verkauf und die Bezahlung von Waren (insb. Kraftstoffen), sowie und die Benutzung der Tankstellen-Einrichtungen zwischen der Betreiberin der KULT34-Tankstelle, Firma KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH, nachfolgend kurz KULT34 genannt- und ihren Kunden.
a.2) Mit Betreten des Tankstellengeländes und mit Benutzung der Tankstellen-Einrichtungen (insbesondere Betankungs-anlagen) erkennt der Kunde diese Bedingungen als verbindlich an.
a.3) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn die KULT34 diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
a.4) Ein Kaufvertrag kommt –in Ermangelung einer besonderen Vereinbarung- mit Entnahme des Kraftstoffes aus den Betankungssäule bzw. mit Warenübergabe zustande.
b.) Bargeldloser Zahlungsverkehr: ec-Karte, Kreditkarte (Mastercard u. Visa)
b.1) Für alle von der KULT34 angebotenen Waren (insb. Kraftstoffe) wird im Rahmen eines bargeldlosen Zahlungsverkehrs, die Zahlung mittels ec-Karte (mit PIN) bzw. Kreditkarte durch den Kunden von der KULT34 akzeptiert.
c.) Eigentumsvorbehalt, Abrechnung und Fälligkeit, Zahlungsbedingungen
c.1) Die wöchentliche Sammelabrechnung wird dem Kunden in den ersten 3 Werktagen der Folgewoche übersandt.
c.2) Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung beim Kunden fällig. Ausgenommen sind Zahlungsziele welche gesondert schriftlich fixiert und von der KULT34 firmenmäßigt unterfertigt bestätigt wurden.
c.3) Soweit der Kunde der KULT34 eine Einzugsermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschriften erteilt hat, wird der Rechnungsbetrag gemäß Vereinbarung am letzten Tag der auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist per Lastschrift vom Bankkonto des Kunden eingezogen. Der Kunde hat für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos Sorge zu tragen. Eine Änderung der Bankverbindung hat der Kunde der KULT34 mindestens 3 Arbeitstage vor dem Änderungstermin schriftlich mitzuteilen. Der vom Kundenkonto abgebuchte Betrag gilt dem Grunde und der Höhe nach als anerkannt, sofern der Kunde bzw. Karteninhaber nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Abbuchung schriftlich widerspricht.
d.) Zahlungsverzug, Kartensperrung
d.1) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die KULT34 berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß geltend zu machen. Für Mahnungen erhebt die KULT34 pauschale Mahngebühren in Höhe von EUR 2,20 bis € 15,00 je Mahnschreiben. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens durch die KULT34 bleibt daneben vorbehalten.
d.2) Leistet der Kunde auf den Rechnungszugang keine fristgerechte Zahlung an die KULT34, oder kommt es bei eingezogenen Rechnungsbeträgen zu unbegründeten Rücklastschriften, so kann die KULT34 nach vorheriger erfolgloser Nachfristsetzung zur Zahlung, die Sperrung des Kunden ohne vorherige Mahnung, Ankündigung oder Mitteilung sonstiger Art vornehmen.
e.) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
e.1) Gegen Ansprüche der KULT34 kann der Kunde nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder durch die KULT34 anerkannten Ansprüchen aufrechnen.
e.2) Dem Kunden stehen Zurückbehaltungsrechte nur wegen Gegenansprüchen aus dem Vertragsverhältnis mit der KULT34 als Tankstellen-Betreiber zu.
f.) Verpflichtungen des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet folgende Sicherheits- und Verhaltensvorschriften strikt einzuhalten:
f.1) auf dem gesamten Tankstellengelände herrscht absolutes Rauchverbot.
f.2) beim Betanken eines Fahrzeuges und während des gesamten Aufenthalts auf dem Tankstellengelände hat der Kunde den Motor seines Fahrzeuges abzustellen.
f.3) alle Tankstellen-Einrichtungen und technischen Geräte sind mit größter Sorgfalt und Vorsicht zu benutzen - für Beschädigungen haftet der Kunde und die schadenverursachende Person solidarisch.
f.4) Gebrauchsanleitungen sowie Warn- und Sicherheitshinweise sind durch den Kunden genauestens zu beachten. Der Kunde haftet für alle durch eine nicht Anleitungs- sowie warn- und sicherheitshinweiskonforme Verwendung entstandenen Schäden.
f.5) den Anordnungen des zuständigen KULT34 - Personals ist Folge zu leisten.
f.6) Müllablagerungen jeglicher Art sind auf dem Tankstellenareal untersagt.
f.7) Auf dem Tankstellenareal ist das abstellen von Fahrzeugen neben den Zapfsäulen zu anderen als Betankungszwecken untersagt.
g.) Gewährleistung und Haftung
g.1) Die KULT34 übernimmt für die gelieferten Waren die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
g.2) Allgemeine Haftungsbegrenzung:
g.2.1) Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet die KULT34 - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur: bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter; bei schuldhafter
Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit; bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit die KULT34 garantiert hat.
g.2.2) In anderen als den vorstehend genannten Fällen, ist eine Haftung ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden.
g.2.3) Vorstehende Begrenzung (Ziffer g.2.2) gilt auch für den Fall, dass der Kunde anstelle eines Anspruches auf Schadensersatz, Ersatz nutzloser Aufwendungen statt der Leistung verlangt.
g.2.4) Soweit die Haftung gegenüber der KULT34 ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies gleichermaßen in Hinblick
auf eine persönliche Schadensersatzhaftung seiner Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
g.3) Besonderer Haftungsausschluss:
Die KULT34 haftet insbesondere nicht für:
g.3.1) Sachschäden am Fahrzeug des Kunden, die durch die Betankung mit einem ungeeigneten Kraftstoff entstehen.
g.3.2) Beim Eintreten von Fällen mit höherer Gewalt kann der Kunde gegenüber der KULT34 keinen Anspruch auf Vertragserfüllung geltend machen und haftet die KULT34 nicht für Nichterfüllung, nicht zeitgerechte oder mangelhafte Erfüllung.
h. Anwendbares Recht; Gerichtsstand, Erfüllungsort
h.1) Auf sämtliche zwischen der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH und deren Vertragspartnern bzw. Kunden abgeschlossene, insbesondere diesen AGB unterliegende Rechtsgeschäfte ist ausschließlich österreichisches materielles Recht (unter Ausschluss dessen Verweisungen auf ausländisches Recht und unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes) anzuwenden.
h.2) Als Gerichtsstand für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit dem Rechtsgeschäft resultierende Streitigkeiten zwischen der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH und unseren Vertragspartnern bzw. Kunden wird die Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes in Villach vereinbart. Die KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH behält sich jedoch ausdrücklich vor, den Vertragspartner an jedem anderen Gerichtsstand, insbesondere am Sitz des Vertragspartners, zu klagen.
i.) Sonstige Bestimmungen
i.1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bedürfen der Schriftform.
ij.2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung(en) tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
i.3) alle diesen AGB widersprechenden oder sie abändernden Vereinbarungen oder Nebenabreden zwischen den Vertragspartnern bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
XI. Erklärung zum Datenschutz
Unter www.kult34.at ist das Informationsblatt zur Datenschutzerklärung, in dem alle erforderlichen Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten und zu den Rechten der Kunden der KULT34 Schrotthandel & Abfallwirtschaft GmbH enthalten sind, unter „Datenschutzerklärung“ einzusehen. Über ausdrückliches Verlangen wird dieses Informationsblatt zur Datenschutzerklärung ausgehändigt.
(Fassung: gültig ab 01.01.2022)